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#Schutzkonzept  #Coronavirus  #Sicherheit und Social Distancing


Bei uns dürfen sich Mitarbeitende und Kunden gleichermassen sicher fühlen 

Wir verfügen über umfassende Schutzmassnahmen, damit Sie bei unseren Bildungs- und Beratungsleistungen gut aufgehoben sind. Da unsere Bildungs- und Beratungsangebote zu 90% bei Ihnen vor Ort stattfinden, sind wir darauf angewiesen, dass Sie sich ebenso an die Vorgaben des BAG halten. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte aufgeführt. So ist die Aufgabenteilung abgesichert bei Inhouse-Trainings und Angeboten von Bildungsanbietern, für die wir Seminare entwickeln. 


Unsere Mitarbeitenden geniessen bei uns ebenso wie unsere Kunden höchste Wertschätzung und Schutz. Mitarbeitende sind unser grösstes und wertvollstes Kapital. 


Schutzkonzept Coronavirus

Unsere Massnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes bei Präsenzveranstaltungen zum Schutz der Teilnehmenden sowie der Ausbildenden umfasst: 

 1.   Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend soziale Distanz 

2.   Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG zur Hygiene  

3.   Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die   

        krank sind oder sich krank fühlen.


1. Massnahmen zur Einhaltung der sozialen Distanz

Wann immer möglich führen wir unsere Schulungen im bewährten Online-Format durch. Unsere Mitarbeitenden arbeiten ausschliesslich und bis auf Weiteres im Home-Office und werden generell dazu angehalten, sich an die BAG-Vorschriften zu halten. Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin muss eine Bewilligung bei der Geschäftsleitung einholen, wenn ein Termin vor Ort bei einem Kunden oder aus dem Büro der ZFEB stattfinden soll. Im Büro von ZFEB dürfen sich gleichzeitig maximal drei Personen aufhalten. Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) wird in diesen Fällen so angepasst, dass die Distanzregeln eingehalten werden können. Die Pausen werden nach Bedarf so gestaffelt, dass die Abstandsregeln auch in Pausen- und Aufenthaltsräumen sowie den WC Anlagen eingehalten werden können. 

 

Durch Sie zu treffende Massnahmen bei Vor-Ort Terminen: 

 In den Kurs-und Gruppenräumen sowie in den Pausen- und Aufenthaltsräumen, Verkehrszonen werden die Sitzgelegenheiten so eingerichtet, dass die Teilnehmenden den Abstand von 2 Meter untereinander und zu den Ausbildenden einhalten können.  

Die Anzahl Teilnehmende wird entsprechend den Platzverhältnissen in den Kurs- und Gruppenräumen soweit reduziert, dass die Einhaltung der Abstandsregelung möglich ist.

Bei Kundenschaltern werden Bodenmarkierungen angebracht, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 2 Metern zwischen den Kund/innen zu gewährleisten. An den Kundenschaltern werden nach Möglichkeit Plexiglasscheiben oder andere Abtrennungen angebracht.

Auch in Verpflegungsstätten sind die Abstandsregeln einzuhalten. Wir verweisen auf das Schutzkonzept für den Gastro-Bereich, welches Gastro-Suisse veröffentlicht (https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/recht-gesetz/gastrosuisse-merkblaetter/)

Die Abstandsregelungen werden auch auf Exkursionen im Freien eingehalten. 

 

   

2. Massnahmen zur Einhaltung der Hygiene

Unsere Mitarbeitenden sind über die Schutzmassnahmen informiert. Sie erhalten von uns auf Wunsch eine Schutzmaske. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin darf selber darüber entscheiden, ob Sie eine Schutzmaske tragen will. Wo möglich und vorhanden nehmen unsere Mitarbeitende ihre eigenen Schulungsutensilien mit. Diese sind regelmässig durch den Mitarbeitenden zu desinfizieren und reinigen.   Im Büro von ZFEB: Jeder Mitarbeiter stellt die Reinigung des verwendeten Einsatzplatzes nach Verwendung persönlich sicher. Es steht ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Der Einsatz wird mit der Geschäftsleitung abgesprochen. Als Arbeitsplatz gilt bis auf weiteres das Home-Office. Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, sich an die Regeln des BAG zur Hygiene zu halten. 


Durch Sie zu treffende Massnahmen bei Vor-Ort-Terminen

 Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pausenräumen sowie in den Kursräumen werden Desinfektionsmittel oder Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung gestellt.

In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet. Bei Räumen ohne Möglichkeit, die Fenster zu öffnen, wird die Lüftung entsprechend angepasst. Unsere Dozenten und Berater werden Sie dabei unterstützen. 

Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursutensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert.

Es werden Einweghandtücher, Einwegbecher etc. verwendet.

Zeitschriften etc. werden aus Gemeinschaftsbereichen entfernt.

Schutzmasken für Teilnehmende sind für spezielle Situationen bereit zu halten. Es besteht jedoch keine generelle Abgabepflicht der Institution. Wir verfügen über ausreichend Schutzmasken, die wir Ihnen aufgrund frühzeitigen Verlangens zur Verfügung stellen können.

Externe Auftragnehmer stellen ebenso sicher, dass die Massnahmen zur Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln auch eingehalten werden, wenn die Präsenzveranstaltung nicht in den eigenen Lokalitäten stattfinden (bspw. in Seminarhotels, in Unternehmen etc.) Die Massnahmen werden gemeinsam mit den Auftraggebenden und Vermietenden umgesetzt.



3. Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen. 

Unsere Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, sich bei der Geschäftsleitung zu melden, wenn sie sich krank fühlen oder krank sind und/oder Beschwerden wie die folgenden haben (COVID-Symptome gemäss BAG (Stand 24.4.20) 

  • Husten (meist trocken)
  • Halsschmerzen
  •  Kurzatmigkeit
  • Fieber, Fiebergefühl
  • Muskelschmerzen
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Symptome
  • Bindehautentzündung
  • Schnupfen

In solchen Fällen wird durch die Geschäftsleitung für eine Ersatzperson geschaut oder das Seminar Online durchgeführt. Im Zweifelsfall erfolgt eine Absage des Termins. Die Kommunikation gegenüber Dritten erfolgt ausschliesslich durch die Geschäftsführung. 

Unsere Mitarbeitenden sind zudem zugunsten Ihres persönlichen Schutzes verpflichtet sich bei der Geschäftsleitung zu melden, wenn Sie von relevante Erkrankungen gemäss COVID-2 Verordnung Art. 10 betroffen sind. Betroffene Personen führen bis auf Weiteres und explizit alle Angebote nur noch in Online-Format aus dem Home-Office durch. Sollte dennoch ein Vor-Ort Termin nötig sein, wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung entschieden, ob ein Vor-Ort-Termin aufgrund Kundenwunsch angeboten wird. Fühlt sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin von uns unwohl, wird der Termin nicht umgesetzt und dem Kunden eine alternative Lösung oder Beratungsperson angeboten.


4. Besondere Hinweise

  • Personen, die einzelne COVID-19-Symptome zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, sind von unseren Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen. 
  •  Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, dürfen erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit an unseren Anlässen teilnehmen.
  • Personen, die eine relevante Erkrankung gemäss COVID-Verordnung aufweisen, wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu verzichten.
  • Falls gehäufte Krankheitsfälle in Ihrem Betrieb vorkommen, sollte Selbstquarantäne umgesetzt werden. Für diese Situation ist auf Grundlage der Vorgaben der Kantonsärzte ein Konzept zu entwickeln, wie definierte Gruppen innerhalb der Institution voneinander getrennt werden können, um das weitere Auftreten von Fällen zu verhindern. Da unsere Mitarbeitenden ausschliesslich im Home-Office arbeiten, findet bei uns eine solche  Trennung statt. Auch unsere Team-Meetings finden nur Online statt. Treffen unter Mitarbeitenden finden stets gesplittet und niemals mit mehr als 50% des Personals statt. Unsere Mitarbeitenden, die von Krankheiten oder Symptomen betroffen sind, begeben sich bei uns automatisch in Selbstquarantäne. 
  • Alle unsere Angestellten, die zu Risikogruppen gehören, können sich von Aufgaben im Kontakt mit Teilnehmenden auch ohne ärztliches Attest freistellen lassen. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung im HomeOffice.  
  • Alle unsere Mitarbeitenden, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, dürfen erst 10 Tage nach überstandener Krankheit Aufgaben im physischen Kontakt mit Teilnehmenden und Mitarbeitenden wieder aufnehmen.


5.  Massnahmen zu Information und Management 

Beim Eingang, in Aufenthalts- und Pausenräumen werden die Informationsmaterialien des Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten vor Ort zu inftervenieren, wenn die entsprechenden Vorgaben nicht eingehalten sind.  

Unsere Mitarbeitende weisen beim Kursstart stets auf die geltenden Distanz- und Hygieneregeln sowie auf die angepasste Methodenwahl hin.

Unsere Mitarbeitenden werden regelmässig über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzkonzept informiert. Wir gehen davon aus, dass Sie dasselbe Ihren Mitarbeitenden und ggf Kunden gegenüber sicherstellen. 

Unsere besonders gefährdeten Mitarbeitenden werden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Unternehmen besonders sorgfältig informiert.

Unsere Geschäftsleitung stellt sicher, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnahmen regelmässig kontrolliert wird und motiviert Mitarbeitende explizit darauf hinweisen, wenn ein externer Partner sich nicht daran halten sollte.


Diese Bestimmungen sind ab sofort integrierter Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und Beratungen. Stand: 08/05/20. 


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