In der Richtlinie 30 (R-30) der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz finden Sie Vorschriften und Informationen zu den Freihandelsabkommen. Im ersten Teil stellt der Zoll Ihnen Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen zum präferenziellen Warenursprung im Rahmen von Freihandelsabkommen zur Verfügung. Im zweiten Teil sind wichtige nationale Rechtsgrundlagen aufgeschaltet.
Der dritte Teil enthält den konkreten Wortlaut der einzelnen Abkommensabschnitte. Die tabellarische Darstellung erlaubt es, direkt zum gesuchten Teil des jeweiligen Abkommens (z. B. zu den Listenregeln = Ursprungsregeln) zu navigieren. Ergänzend finden sich darin weitere abkommensspezifische Hinweise und Links auf Entscheide der gemischten Ausschüsse einzelner Abkommen wie z. B. dem gemischten Ausschuss der Schweiz-Europäischen Gemeinschaft. Anhand der unterschiedlichen Hintergrundfarben sehen Sie, ob es sich um Abkommen der EFTA oder der Schweiz (bilateral) handelt.
Nachfolgend steht Ihnen das PDF-File der Listenregeln zu den Freihandelsabkommen zum Download bereit. Die neuen Regeln zur PEM-Zone finden Sie hier - und hier geht es zum kostenlosen Tool, wo Sie Ursprungsregeln direkt nachschlagen können.
Die zahlreichen vorgesehenen Vereinfachungen im Warenursprung innerhalb der PEM-Zone sind zur Zeit in Form von alternativen Ursprungsregeln in Kraft in Form einer Übergangslösung und sollen die bisherigen Regeln endgültig ablösen. Bereits ab 2025 sind wesentliche Vereinfachungen möglich, jedoch nicht Durchlässig. Den aktuellen Stand finden Sie hier. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gegenüberstellung und stellen Ihnen dazu eine Checkliste, kostenlose Tools und verschiedene Seminarangebote zur Verfügung.