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Ursprungskalkulation: Zollkosten sparen durch Ausnutzung von Freihandelsabkommen



Warenursprung festlegen mittels Ursprungskriterien

Mittels Ursprungsregeln soll der Ursprung eines Produktes eindeutig zugeordnet werden können. Vereinfacht ausgedrückt wird ein Produkt wie eine Person mit einer Nationalität (=Ursprung) und einem Identitätsausweis (=Ursprungsnachweis) ausgestattet.


Nichtpräferenzieller Ursprung

«Autonome» Ursprungsregeln werden dort verwendet, wo bei der Warenein- und -ausfuhr spezifische aussenwirtschaftliche Massnahmen angewandt werden (verschiedene Zollansätze für WTO-Mitglieder oder Nichtmitglieder, Antidumping-Massnahmen, Kontingente usw.) oder zum Beispiel für die Exportfinanzierung entsprechende Akkreditivbestimmungen erfüllt werden müssen (SR 946.31 und SR 946.311).

Das SECO legt die Rahmenbedingungen des autonomen Ursprungssystems in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein fest. Die Ursprungszeugnisse werden von den 19 regionalen Handelskammern in der Schweiz und in Liechtenstein beglaubigt.

Im Rahmen der WTO wurde in der Uruguay-Runde im Jahr 1994 ein Übereinkommen über Ursprungsregeln abgeschlossen. Dieses sieht eine weltweite Harmonisierung der autonomen Ursprungsregeln vor. Die Arbeiten in der WTO sind jedoch wegen ihrer wirtschaftspolitischen Implikationen ins Stocken geraten.


Präferenzieller Ursprung

Im Rahmen der Freihandelsabkommen (FHA) werden bilaterale vertragliche Zollpräferenzen gewährt für Produkte, die vollständig im Gebiet des Vertragsstaats hergestellt oder ausreichend dort verarbeitet werden und die unter das betreffende Abkommen fallen. Daneben gelten im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Schweiz bei der Wareneinfuhr autonome Zollpräferenzen für Produkte aus Ländern, die die Schweiz als Entwicklungsländer anerkennt.

Die Ursprungskriterien, welche die Produkte erfüllen müssen, um Anrecht auf Zollpräferenzen zu haben, sind im Ursprungsprotokoll oder in einem den Ursprung betreffenden Anhang des jeweiligen FHA respektive in der Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (SR 946.39) festgelegt.

Kumulation im Ursprungsbereich

Bei der Kumulation wird die Wertschöpfung (Produktion von Vormaterialien oder Verarbeitung in Produktionsschritten), die in verschiedenen Freihandelspartnerländern stattfindet, addiert, um die Kriterien für den Erhalt des Status als Ursprungserzeugnis zu erfüllen.

Es sind verschiedene Arten von Kumulationen möglich: (i) die bilaterale Kumulation zwischen zwei Partnern eines FHA; (ii) die diagonale Kumulation zwischen drei oder mehr Partnern von FHA mit gleichen Ursprungsregeln; (iii) die Kreuzkumulation zwischen drei oder mehr Partnern von FHA mit unterschiedlichen Ursprungsregeln; und (iv) die Vollkumulation, bei der verschiedene Fabrikationsschritte, die in verschiedenen Teilen einer Freihandelszone erfolgen, zusammengefasst werden.


Updates, Checklisten präferenzieller Warenursprung

In unserer Rubrik "Warenursprung" finden Sie alles rund um den Warenursprung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Berater wenden

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