Sie sind vermutlich mit dem EDV-Obligatorium für ZAZ-Inhaber per 2018 vertraut. Aber haben Sie gewusst, wie eine Importverzollung überhaupt abläuft und was Ihre damit verbundenen Rechte und Pflichte sind? Kennen Sie die entscheidenden Haftungsgrundlagen? Erledigen Sie die damit zusammenhängenden Aufgaben Schritt für Schritt mit unseren Zollexperten. Dabei geben Ihnen wertvolle Tipps. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürnisse ausgerichtetes Angebot. Als Kontaktperson steht Ihnen unsere Geschäftsführerin persönlich zur Verfügung.
Archivierungspflichten
Zolldokumente sind rechtskonform gemäss GeBüV (Geschäftsbücherverordnung) aufzubewahren. Dies bedingt die Sicherstellung der Unveränderlichkeit bzw. der Signaturprüfung. Die Authentizitätsprüfung erfolgt bei EVV mit dem Validator der Bundesverwaltung.
Was ist ein ZAZ-Konto? Haben Sie bereits ein ZAZ eröffnet?
Wenn man Waren in die Schweiz importiert, fallen Zölle (Veranlagungsverfügung Zoll) und MWST (Veranlagungsverfügung MWST) an. Diese Beträge können bar bezahlt oder gegen Vorlageprovisionen und Gebühren über den Spediteur vorausbezahlt werden. Als Alternative ist die Belastung via ZAZ-Konto eine vielgenutzte Option. Dabei hat der Importeur direkt bei der Zollverwaltung ein Konto (ZAZ). Diesem werden die Beträge belastet und der Kontoinhaber zahlt danach die geschuldeten Beträge wieder auf das Konto ein. Dazu muss eine Sicherheit hinterlegt werden. Jede Firma kann ein Zollkonto anlegen.
Wichtig zu wissen: Sämtliche Zollbelege sind heute schon elektronisch erhältlich. Die Papierversion ("gelbe Zollquittung") wurde per 1.3.2018 endgültig durch die elektronische EVV Import abgelöst. Pressemitteilung der EZV vom 11.5.17