CLEVERLY CROSSING BORDERS🇨🇭
Ihre Experten für Fragen zu Export, Zoll und Import                

 

 #VOC #Lenkungsabgabe  #Zoll  #Abrechnung #Support  #Rechtsberatung


VOC Helpdesk

VOC steht für "Volatile Organic Compounds" (Flüchtige organische Verbindungen) und bezieht sich auf eine Gruppe von organischen Chemikalien, die leicht verdampfen und in die Luft gelangen können. Diese Verbindungen können sowohl natürlich vorkommen als auch durch menschliche Aktivitäten erzeugt werden und sind oft in industriellen Prozessen und Produkten wie Farben, Lacken und Reinigungsmitteln zu finden. Sie können zur Luftverschmutzung beitragen und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.

Die Lenkungsabgabe für VOC bezieht sich auf eine Steuer oder Abgabe, die in einigen Ländern auf den Ausstoß oder die Verwendung von flüchtigen organischen Verbindungen erhoben wird, um die Emissionen zu reduzieren. So auch in der Schweiz. Die genaue Berechnung dieser Abgabe kann je nach Region und Gesetzgebung variieren. Typischerweise basiert sie auf der Menge der emittierten VOCs, und Unternehmen können mit verschiedenen Methoden, z.B. durch technologische Verbesserungen oder den Einsatz von weniger schädlichen Substanzen, Anreize zur Reduzierung ihrer Emissionen erhalten.

Wir bieten Beratung: Unsere Experten sind spezialisiert darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten eine umfassende Beratung, um Ihre VOC-Managementstrategie zu optimieren, einschließlich Rückerstattungen, der Erfüllung von Abrechnungspflichten  und der Navigation durch die komplexen gesetzlichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, effiziente Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Rückerstattungsmöglichkeiten der Lenkungsabgabe auf VOC bestehen für

  • VOC, die ausgeführt wurden (Export Rückerstattung)
  • VOC von in im Inland hergestellten Produkten (Art. 8 VOCV) mit einem VOC-Anteil von höchstens 3 Prozent (% Masse), die nicht in der Produkte-Positivliste aufgeführt sind (z.B. Medikamente)
  • VOC, die so verwendet oder behandelt werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen können (z.B. infolge Umwandlung, Abfälle, Recycling, Abwasser, gefasste Abluft)

Minimalbetrag für die Rückerstattung: 

  • ausgeführte VOC (Export von VOC haltigen Produkten): CHF 300.-
  • andere Fälle CHF 3000.-


Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
(VOCV)

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Sinne dieser Verordnung sind organische Verbindungen mit einem Dampfdruck von mindestens 0,1 mbar bei 20° C oder mit einem Siedepunkt von höchstens 240° C bei 1013,25 mbar.

Von den vielen organischen Substanzen, die nach der obigen Definition als VOCs gelten, sind daher bei weitem nicht alle der Lenkungsabgabe unterworfen. Massgebend ist die Stoff-Positivliste.

Rechtliches/Vorschriften/Hilfsmittel

  • SR 814.018 - Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) 
  • R-67 Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
  • Publikationen Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) 



Anrufen
Email